Doppelte Wesentlichkeit — nachvollziehbar dokumentiert
Für jedes Nachhaltigkeitsthema aus der ESRS-1-AR-16-Liste beurteilen Sie zwei Perspektiven getrennt: die auswirkungsbezogene (§ 3.4) und die finanzielle Wesentlichkeit (§ 3.5). Ein Thema gilt als wesentlich, sobald eine Perspektive bejaht ist — nicht beurteilte Themen bleiben sichtbar „offen“, damit keine Lücke unbemerkt bleibt. Eine 3×3-Matrix visualisiert das Ergebnis, jede Einstufung trägt ihre Begründung, und die Liste der anzuwendenden Standards füllt sich live.
- Auswirkung × Finanzen je Thema, dreiwertig (wesentlich / nicht / offen)
- Wesentlich in einer Perspektive genügt (ESRS 1 § 3.4)
- Begründungspflicht sichtbar gemacht — inkl. Klimathema (IRO-2 § 11)
Direkte Handelsregister-Anbindung

