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Aktivrente 2026

Aktivrente 2026: Was Arbeitgeber in der Lohnabrechnung beachten

Zum 1. Januar 2026 ist die sogenannte Aktivrente in Kraft getreten. Sie soll Menschen, die trotz erreichter Regelaltersgrenze weiterarbeiten, steuerlich entlasten: Bis zu 24.000 Euro Arbeitslohn im Jahr – im Schnitt rund 2.000 Euro im Monat – bleiben unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Für Arbeitgeber wirft das praktische Fragen auf: Wer ist begünstigt, wie verhält sich die Steuerfreiheit zur Sozialversicherung, und was ist in der Lohnabrechnung zu beachten? Diese Seite ordnet die Grundzüge ein. Sie ersetzt keine steuerliche Beratung.

Stand: 2026-07-24

Was die Aktivrente ist

Rechtsgrundlage ist § 3 Nr. 21 EStG, eingeführt durch das Aktivrentengesetz und in Kraft seit dem 1. Januar 2026. Danach bleiben Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit bis zu einer Höhe von insgesamt 24.000 Euro im Jahr steuerfrei. Das entspricht durchschnittlich etwa 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat.

Begünstigt sind Beschäftigte, die die gesetzliche Regelaltersgrenze bereits erreicht haben und weiterhin in einer Beschäftigung tätig sind. Die Idee dahinter: Wer im Rentenalter freiwillig weiterarbeitet, soll dafür einen steuerlichen Anreiz erhalten. Der steuerfreie Betrag ist ein Jahresbetrag – nicht jeder Monat wird isoliert betrachtet, sondern die Summe über das Kalenderjahr.

Steuer und Sozialversicherung – der Unterschied

Ein häufiges Missverständnis: Steuerfrei bedeutet nicht automatisch beitragsfrei. § 3 Nr. 21 EStG betrifft die Lohnsteuer – der begünstigte Arbeitslohn gehört insoweit nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Sozialversicherungsrechtlich gelten eigene Regeln, und die Voraussetzung ist gerade eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Für Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze bestehen ohnehin Besonderheiten in den einzelnen Versicherungszweigen. Die beitragsrechtliche Behandlung sollten Sie deshalb im Einzelfall klären – die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 21 EStG lässt die Sozialversicherung nicht pauschal entfallen.

Weil die Aktivrente neu ist und die Verwaltungspraxis sich noch einspielt, empfiehlt sich bei Zweifelsfragen der Blick in aktuelle Verlautbarungen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherungsträger – oder die Rücksprache mit der Steuerberatung.

Hinweise für die Lohnabrechnung

Worauf Arbeitgeber bei begünstigten Beschäftigten achten sollten:

  • prüfen, ob die Beschäftigten die Regelaltersgrenze tatsächlich erreicht haben
  • die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein – die Voraussetzung im Blick behalten
  • den steuerfreien Jahresbetrag über das Kalenderjahr im Auge behalten, nicht nur monatlich
  • die sozialversicherungsrechtliche Beitragsbehandlung je Versicherungszweig gesondert klären
  • Änderungen der Rechtslage und neue Verwaltungshinweise verfolgen, solange sich die Praxis einspielt

Personaldaten in der Software

Die Grundlage für eine saubere Abrechnung liegt in gepflegten Personaldaten. Das Personal-Modul (49 Euro pro Monat) führt eine digitale Personalakte mit Stammdaten, Vertrags- und Gehaltshistorie Eine Lohnabrechnung bietet Jahresabschluss.io derzeit nicht an; die Entgeltabrechnung läuft über Ihr Lohnprogramm oder Ihre Steuerkanzlei.

Für die Aktivrente heißt das: Ob Ihr Lohnprogramm den steuerfreien Betrag nach § 3 Nr. 21 EStG richtig abbildet, prüfen Sie dort oder mit Ihrer Steuerkanzlei.

Wichtig: Die Software ist ein Werkzeug für die Abrechnung, keine Steuerberatung. Die Beurteilung, ob und in welchem Umfang die Aktivrente im konkreten Fall greift, gehört in fachkundige Hände.

Häufige Fragen

Wie viel bleibt bei der Aktivrente steuerfrei?

Nach § 3 Nr. 21 EStG bis zu 24.000 Euro Arbeitslohn im Kalenderjahr – im Schnitt rund 2.000 Euro im Monat. Der steuerfreie Betrag gilt für Beschäftigte, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterarbeiten. Die Regelung ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Ist der Betrag auch sozialversicherungsfrei?

Nein, das ist ein häufiger Irrtum. § 3 Nr. 21 EStG betrifft die Lohnsteuer. Voraussetzung ist gerade eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung; die Beitragsbehandlung richtet sich nach eigenen Regeln und sollte im Einzelfall geklärt werden.

Wer hat Anspruch auf die Aktivrente?

Beschäftigte, die die gesetzliche Regelaltersgrenze bereits erreicht haben und weiterhin in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tätig sind. Die genauen Voraussetzungen im Einzelfall klärt am besten die Steuerberatung.

Rechnet Jahresabschluss.io die Aktivrente in der Lohnabrechnung ab?

Nein. Eine Lohnabrechnung bietet Jahresabschluss.io derzeit nicht an. Ob Ihr Lohnprogramm den steuerfreien Betrag nach § 3 Nr. 21 EStG richtig abbildet, prüfen Sie dort oder mit Ihrer Steuerkanzlei; die Software ersetzt keine Steuerberatung.

Was bietet jahresabschluss.io rund um die Lohnabrechnung?

Eine Lohnabrechnung bietet Jahresabschluss.io derzeit nicht an. Das Personal-Modul mit digitaler Personalakte, Urlaub und Zeiterfassung kostet 49 Euro pro Monat und lässt sich einmal 7 Tage kostenlos testen.

Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.