Wie stille Reserven entstehen
Systembedingte Quellen im HGB-Bilanzrecht.
Anschaffungskostenprinzip
Schnelle Abschreibung
Niederstwertprinzip
Wertaufholung mit Deckel
Selbst geschaffene Werte
Stille Lasten
Aufdeckung und Besteuerung
Stille Reserven bleiben nur so lange steuerfrei, wie sie still bleiben.
Nach dem Realisationsprinzip (Paragraph 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) werden Gewinne erst ausgewiesen, wenn sie realisiert sind. Beim Verkauf eines Vermögensgegenstands wird die stille Reserve schlagartig aufgedeckt: Der Unterschied zwischen Verkaufspreis und Buchwert ist Ertrag — und unterliegt bei Kapitalgesellschaften Körperschaft- und Gewerbesteuer.
Für Grund und Boden sowie Gebäude erlaubt Paragraph 6b EStG unter Voraussetzungen (u. a. sechs Jahre Zugehörigkeit zum Anlagevermögen) die steuerneutrale Übertragung des Veräußerungsgewinns auf Reinvestitionen oder die Bildung einer Rücklage. So lässt sich die Besteuerung aufschieben, wenn der Erlös reinvestiert wird.
Auch bei Umwandlungen und Einbringungen stellt sich die Frage der Aufdeckung: Das Umwandlungssteuerrecht erlaubt unter Voraussetzungen die Fortführung der Buchwerte. Wer Umstrukturierungen plant, sollte die stillen Reserven seiner Bilanzposten kennen, bevor das Finanzamt sie kennt.
Weiterführende Seiten
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